Das SVK ist eine gemeinnützige Fortbildungsorganisation, die von der Umsatzsteuer befreit ist. Im Rahmen der Referentenabrechnung gelten, ausweislich der beigefügten Bescheinigung, die Regelungen des §4 Nr 21 Buchstabe a) bb) UStG.
Umsatzsteuergesetz (UStG)
§ 4 Steuerbefreiungen bei Lieferungen und sonstigen Leistungen
Von den unter § 1 Abs. 1 Nr. 1 fallenden Umsätzen sind steuerfrei: ...
21.
a)
die unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienenden Leistungen privater Schulen und anderer allgemeinbildender oder berufsbildender Einrichtungen,
aa)
...
bb)
wenn die zuständige Landesbehörde bescheinigt, dass sie auf einen Beruf oder eine vor einer juristischen Person des öffentlichen Rechts abzulegende Prüfung ordnungsgemäß vorbereiten,